RESOLUTION 1

Indexanpassung der Pendlerpauschale und Evaluierung der Zumutbarkeitsbestimmung

Seit 2014 wird der sogenannte „Pendlerrechner“ für die Berechnung der kleinen und großen Pendlerpauschale herangezogen. Nach vier Jahren ist es nur fair eine Indexanpassung vorzunehmen und die zahlreichen Kritikpunkte zu reformieren. Viele Ungerechtigkeiten für die Pendler sind im derzeitigen Regelwerk festgeschrieben. Da die Pendlerpauschale ein Steuerfreibetrag ist und die Steuerbemessungsgrundlage reduziert, profitieren Spitzenverdiener daher überdurchschnittlich. Je kleiner das Einkommen, desto geringer fällt die Steuerersparnis aus. Genau jene Menschen, die für vergleichsweise niedrige Einkommen eine hohe Mobilität aufbringen müssen, werden massiv benachteiligt!

Jeder gefahrene Kilometer sollte annähernd gleich viel wert sein und die tatsächliche Fahrtstrecke der Pendler berücksichtigt werden.

Auch die Bestimmungen der Zumutbarkeit oder Unzumutbarkeit (Entfernung, Wartezeit, Wegzeit) bei der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel sollte einfacher und transparenter gemacht werden!

Gerade Pendler aus dem ländlichen Raum haben oftmals, aufgrund fehlender öffentlicher Verkehrsmittel, keine Alternative zum eigenen PKW und legen vielfach überdurchschnittliche Wegstrecken zum Arbeitsplatz zurück. Sie gehören in der Regel auch nicht zu den Spitzenverdienern und sind somit die eigentlichen Verlierer der damaligen Steueranpassung von der Bundesregierung

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RESOLUTION 2

Kein Entgeltverlust durch Arbeitszeitflexibilisierung

Die derzeit medial sehr kontrovers geführte Debatte zwischen den Sozialpartner und der im Regierungsprogramm 2017 festgelegte Zeitplan beim Thema Arbeitszeitflexibilisierung, lassen nichts Gutes erahnen. „Zeit ist Geld“ und genau von diesem Geld haben Arbeitnehmer, die heute schon sehr flexibel arbeiten – geht es nach dem aktuellen Einkommensbericht des Rechnungshofes – sehr wenig bekommen (Reallohnverlust).

Die aktuelle Forderung der Wirtschaft, die tägliche Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden anzuheben und wenn möglich auch noch ohne Abgeltung diverser Zuschläge. Monatlich soll in weiterer Folge nur mehr die vereinbarten Wochenstunden abgerechnet werden und statt Geld für Mehrarbeit, soll es in den Phasen in denen weniger Arbeit anfällt, freie Tage geben. Und weil das Ganze noch nicht genug ist, wird auch ein gesetzlicher Durchrechenzeitraum von 24 Monaten gefordert.

Eine konsequente Umsetzung dieser Wirtschaftspolitik hätten nicht nur fatale Auswirkungen auf die Einkommens- und Pensionsentwicklung der Arbeitnehmer, sondern auch auf das soziale und gesellschaftliche Leben in Österreich. Negative Entwicklungen bei den gesellschaftspolitischen Errungen-schaften aus der Vergangenheit wie, planbare Freizeit für die Familie, Kinderbetreuung, Gesundheit im Alter, ehrenamtliche Vereinstätigkeiten, … bis hin zur weiteren sozialen Spaltung der unselbständigen Erwerbstätigen (Thema Kündigungsschutz),wären die Folge!

Aber bei vielen Arbeitnehmern ist eine zeitlich eingeschränkte Möglichkeit der Mehrleistung, begründet durch Auftrags- oder Arbeitsspitzen oder Krankenstands- und Urlaubsvertretungen gar nicht „unbeliebt“ und bilden heute schon ein nicht unwesentliches Zubrot zum Grundentgelt.

Deshalb braucht es nur eine zeitgemäße Überarbeitung der Ausnahmeregelungsmöglichkeiten im Arbeitszeitgesetz, bei dem  Unternehmer nicht mehr kriminalisiert werden und der leistungsbereite Arbeitnehmer entgeltlich nicht bestraft wird.

Wir fordern daher,

  • dass es auch zukünftig eine klare Definition der täglichen Normalarbeitszeit und einer Wochenarbeitszeit geben soll!
  • Durchrechenzeiträume auf höchstens ein Jahr vereinbart werden dürfen!
  • dass bei Abbau von Zeitkonten (erworben durch Arbeitszeitflexibilisierung)— Krankheit, einen länger als einen Arbeitstag vereinbarten Zeitausgleich unterbricht!

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RESOLUTION 3

Beschäftigungsbonus – Keine Förderprämie für Jobwechsler und Rot-Weiß-Rot-Kartenbesitzer!

Jahrelang wurde in der Arbeiterkammer von uns auf die Fehlentwicklungen am österreichischen Arbeitsmarkt hingewiesen. Obwohl die Regierung in den letzten Jahren sehr viele Fördergelder in den österreichischen Arbeitsmarkt pumpte, profitierten zum größten Teil Zuwanderer aus den ehemaligen Ostblockländer davon. Die Erfolgszahlen bezüglich Wiedereingliederung der in Österreich gemeldeten Arbeitslosen in den primären Arbeitsmarkt sehen dagegen beim AMS eher bescheiden aus.

Dementsprechend wurden von uns auch in den verschiedensten Gremien immer wieder Anträge zum Schutz des heimischen Arbeitsmarktes gestellt. Die Ankündigung der Regierung, nun mit einem Beschäftigungsbonus (ähnlich wie von uns lange gefordert) den schlechten österreichischen Arbeitslosenzahlen endlich zu Leibe rücken wollen, erhielt spontan unsere Zustimmung.

Jetzt, da immer mehr Details über das Beschäftigungsprogramm bekannt gegeben wird, ist der Bonus für die in Österreich gemeldete Arbeitslosen nicht mehr so deutlich sichtbar.  Mit dem Miteinbeziehen der Jobwechsler und Personen, die im Besitz einer Rot-Weiß-Rot Karte (inklusive Rot-Weiß-Rot Karte Plus) sind, ist die Streuwirkung dieser an sich guten Fördermaßnahme wieder wesentlich ins Ausland getragen worden.

Immer mehr Experten melden sich in Anbetracht des förderwürdigen Personenkreises kritisch zu Wort. Begründet mit der Sorge das von den zusätzlich 2 Milliarden Euro Steuergelder, die bis 2021 mit diesen Beschäftigungsbonusprogramm in die Wirtschaft gepumpt werden soll, verhältnismäßig wenig bei den Arbeitslosen und deren Wiedereingliederung ins Berufsleben ankommt.

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RESOLUTION 4

Einführung von Smart-Meter laut EU Richtlinie umsetzen!

Die suggerierten Vorteile von Smart Metern sind angebliche Hilfe beim Stromsparen, die Möglichkeit von Detaillierten Abrechnungen, ein schnelleres Aus- oder Einschalten bei Wohnungswechsel oder Unterstützung bei Automatisation von Gebäuden.

Die EU wollte daher mindestens 80 Prozent der Verbraucher bis 2020 mit Smart Metern ausstatten. Der österreichischen Regierung ging dies offensichtlich aber nicht weit genug. Daher müssen in Österreich laut Verordnung 95 der Strombezieher mit Smart Metern ausgestattet werden. Da sich die folgenden angeführten Bedenken häufen, sollte der österreichische Gesetzgeber seine überschießende Forderung von 95 Prozent auf 80 Prozent der Haushalte – wie es die Richtlinie der EU vorsieht – reduzieren.

 

  • Im Grunde sind Smart Meter nichts Anderes als Computer mit Fernabschaltung und einer – verglichen mit dem herkömmlichen Ferraris-Zähler, die meist mehrere Jahrzehnte halten – geringen Lebensdauer.

 

  • Viele Studien ergeben, dass insbesondere kleinere Haushalte kaum Energiespareffekte erzielen werden. Daher regt sich mittlerweile auch in anderen Ländern Widerstand gegen Smart Meter. In den USA gibt es große Kritik wegen zum Teil drastisch höheren Stromrechnungen.

 

  • Zudem wird die generelle Ausgereiftheit der Geräte in Frage gestellt. In Kanada fingen mehrere Smart Meter Feuer, woraufhin 105.000 „intelligente“ Zähler ausgetauscht werden mussten.

 

  • In Österreich warnt die Ärztekammer auch vor gesundheitlichen Folgen. Die zur Verfügung stehenden Übertragungsmöglichkeiten wie Funk oder die Übertragung über das Stromnetz selbst führen demnach zu gesundheitsschädlichen Elektrosmog.

 

  • Auch bzgl. Datenschutzes gibt es Bedenken, schließlich werden alle 15 Minuten die Stromverbrauchsdaten gespeichert. Daraus ließe sich zum Beispiel herauslesen, wie viele Menschen im Haushalt sind. Auch besteht die Gefahr, dass Kriminelle ins Stromnetz eindringen und Haushalte ausspionieren.