Resolutionen der Fraktion Freiheitlicher Arbeitnehmer in der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, vorgelegt in der 6. Vollversammlung der XV. Funktionsperiode am 15.11. 2016

 

RESOLUTION I

Arbeitsrechtliche Angleichung der Arbeiter an die Angestellten mit dem Ziel einer einheitlichen Bezeichnung: Arbeitnehmer

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte in Oberösterreich soll sich dahingehend einsetzen, dass die in Österreich geltenden arbeitsrechtlichen Unterschiede

  • Kündigungsfristen und Kündigungstermine
  • Gründe für eine vorzeitige Auflösung
  • Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankenstand sowie
  • Dienstverhinderungsgründe in der Person des Arbeitnehmers

zwischen Arbeiter und Angestellte angeglichen werden.

Begründung:

Da das Parlament die Rechtsstellung von Angestellten und Arbeitern in vielen Punkten teilweise angeglichen hat, verlieren diese Begriffe zwar zunehmend an Bedeutung. Doch es gibt noch Unterschiede: Während der Arbeiter etwa seinen „Lohn“ bekommt, erhält der Angestellte sein „Gehalt“. Auch bei Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlung im Krankheits- und Unglücksfall, Entlassungs- und Austrittsgründen, und im Sozialversicherungsrecht spielt es immer noch eine Rolle, ob man „arbeitet“ oder „angestellt“ ist. Wenn ein Arbeiter gekündigt wird, gibt es für den Arbeitgeber etwa nur eine Frist von 14 Tagen. Bei Angestellten gilt eine Frist von mindestens sechs Wochen. Auch gelten für die verschiedenen Gruppen oft unterschiedliche Kollektivverträge.

Gerade bei der derzeitigen wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Entwicklung (Industrie 4.0, neue Arbeitszeitmodelle und flexiblere Arbeitszeiten, ….) sind negative Veränderungen und ein erhöhter Druck am Arbeitsplatz, bei den Lohnempfängern stärker zu spüren, als in anderen Beschäftigungsgruppen. Es ist daher unerklärlich, warum Gesetzgeber und Sozialpartner an dieser nicht mehr zeitgemäßen Ungleichbehandlung nach wie vor festhalten.

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RESOLUTION II

Arbeitnehmer entlasten – Steuervorteil bei Überstundenzuschlägen erhöhen

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte in Oberösterreich soll sich dahingehend einsetzen, dass der im § 68 Abs.2 ESTG 1988 festgeschriebene Steuervorteil für Überstundenzuschläge von 10 auf 20 Stunden erhöht werden soll. Weiters soll auch die Einschränkung des Steuervorteils von €86,- auf €180,- hinaufgesetzt werden

Begründung:

Immer mehr Arbeitnehmer versuchen, ihren Reallohnverlust durch Überstunden auszugleichen oder eine höhere Wochenarbeitszeit zu erreichen. Nahezu jeder Arbeitnehmer muss ab und zu, auf Grund schwankender Auftragslagen, Liefer- oder Terminschwierigkeiten, aber oftmals auch Urlaubs- und Krankenstandvertretungen Überstunden machen.

Da ein Auskommen mit dem Einkommen gerade im unteren Einkommensbereich immer schwieriger wird und die Bereitschaft zu Mehrleistungen vom Staat nicht „bestraft“ werden soll, ist unsere Forderung nach einer Erhöhung des Steuervorteils bei der Besteuerung der Überstundenzuschläge mehr als  gerechtfertigt.

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RESOLUTION III

Anpassung des Pflegegeldes

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte in Oberösterreich soll sich dahingehend einsetzen, dass eine jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation umgesetzt wird. Weiters soll auch von einer weiteren Verschlechterung des Zugangs zum Pflegegeld bei den einzelnen Pflegestufen abgesehen werden.

Begründung:

Derzeit wird eine Vielzahl pflegebedürftiger Mitbürger mit Unterstützung von 24-Stunden-Betreuungen, mobiler Dienste und durch Angehörige zu Hause betreut. Bereits zweimal wurde der Zugang zum Pflegegeld (Stundenwerte für die Stufe 1 und 2) massiv erschwert. Das Pflegegeld weist seit seiner Einführung wegen fehlender Inflationsanpassungen bereits einen realen Verlust von etwa 30 Prozent auf. Um die Zukunft des österreichischen Pflegewesens zu sichern, bedarf es daher entsprechender Rahmenbedingungen, insbesondere eine jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation, um die Leistbarkeit der häuslichen Pflege gewährleisten zu können.

Durch die fehlende Inflationsabgeltung beim Pflegegeld sind immer mehr Menschen gezwungen, in eine stationäre Pflege zu wechseln und dieses verursacht auch für den Staat erhebliche Mehrkosten.

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RESOLUTION IV

Zusammenlegung der österreichischen Sozialversicherungsträger

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte in Oberösterreich fordert die Bundesregierung auf, eine vollständige Harmonisierung des österreichischen Sozial-Versicherungssystems und die damit verbundene Zusammenführung der Verwaltungssysteme ehest möglichst umzusetzen.

Begründung:

Das aktuelle System der österreichischen Sozialversicherungen mit seinen 22 selbständigen Einrichtungen teuer, ineffizient und organisatorisch nicht mehr zeitgemäß. Aus diesem Grund muss eine Zusammenführung aller Organisationeinheiten, Beitragsleistungen, Finanzierungs- und Steuerungsfunktionen im Sozialsystem in ein einziges Sozialversicherungs-System erfolgen. Nur so ist gewährleistet, dass es eine schlanke, effiziente und zeitgemäße Verwaltungsstruktur im Sinne der Sozialversicherten gibt. In anderen Ländern ist diese Zusammenlegung und Straffung der Struktur längst erfolgt.

Es ist wohl allen klar, dass diese Reformen nicht von heute auf morgen durchgesetzt werden können. Darum gehört lieber heute als morgen der Beginn einer Harmonisierung gestartet. Interessant ist dabei, dass sich nun auch in Teilen der ÖVP die Stimmen für eine Zusammenlegung mehren. So spricht sich WK – Chef Christoph Leitl dafür aus und in Vorarlberg hört man auch vom GKK – Obmann Brunner, dass Teilbereiche der Träger zusammengelegt werden könnten.

Warum sich immer noch bestimmte Gruppen gegen eine sinnvolle Zusammenlegung sträuben, erläuterte vor kurzem Finanzminister Schelling in einem Kurier-Interview. Es geht um Posten und Funktionen. In den verschiedenen Kassen sind schwierige Dienstverträge relevant mit Kündigungs- und Versetzungsschutz. Sogenannte Versorgungsposten, die mit besonderen Arbeitsverträgen geschützt sind. Diese Probleme gehören sofort angegangen. In der heutigen Zeit versteht niemand mehr ein, dass notwenige Reformen an Dienstverträgen scheitern. Reformen, welche die Sozialversicherung aller Österreicher und Österreicherinnen schlanker, effizienter und auch gerechter machen können. Ein ausspielen der verschiedenen Gruppen, wie es derzeit immer wieder provoziert wird, muss der Vergangenheit angehören. Es geht um Gleichbehandlung vor dem Gesetz, vor dem Staat und in der Sozialversicherung.